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Ab 1. Juli 2025 gelten neue Regeln für E-Bikes
Ab dem 1. Juli 2025 ändert sich einiges auf Schweizer Strassen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat neue Vorschriften für den sogenannten Radverkehr verabschiedet – und davon sind auch E-Bike-Fahrer:innen direkt betroffen. Ob du gemütlich mit dem City-E-Bike zur Arbeit pendelst oder sportlich mit dem S-Pedelec unterwegs bist: Hier erfährst du, wo du künftig fahren darfst – und wo nicht mehr.
Was heisst eigentlich “Fahrrad” im Gesetz?
Auf den neuen Signalisationen bedeutet «Fahrrad» nicht einfach nur Velo. Gemeint sind:
- Langsame E-Bikes (bis 25 km/h, mit oder ohne Tretunterstützung)
- Leicht-Motorfahrräder
- E-Cargobikes bis 250 kg Gesamtgewicht
Diese Fahrzeuge dürfen künftig auf allen Flächen mit dem Symbol “Fahrrad” fahren – also auf Radstreifen, Radwegen oder kombinierten Fuss- und Radwegen. Auch spezielle E-Bike-Zonen sind möglich.
Und was ist mit schnellen E-Bikes?
Für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h, auch S-Pedelecs genannt) gelten ab dem 1. Juli 2025 präzisere Regeln. Diese Fahrzeuge zählen zur Kategorie Motorfahrräder – und das beeinflusst, wo du fahren darfst (oder musst):
- ✅ Auf Velostreifen oder Radwegen mit dem Zusatzsignal “Motorfahrräder obligatorisch”: Du musst den Radweg benutzen.
- 🤝 Mit dem Zusatzsignal “Motorfahrräder freiwillig”: Du darfst, musst aber nicht.
- 🚫 Mit dem Zusatzsignal “Motorfahrräder verboten”: Du darfst dort nicht fahren – auch nicht mit dem S-Pedelec.
👉 Kurz gesagt: Mit dem S-Pedelec kann es enger werden auf den Velostreifen. Wer 45 km/h fährt, muss künftig genau hinschauen, welche Signalisation gilt – sonst wird’s schnell illegal (oder gefährlich).
Was gilt auf dem Trottoir?
- Für alle E-Bikes gilt: Trottoirs sind tabu, ausser das Signal erlaubt ausdrücklich das Fahren im Schritttempo.
- Gehbehinderte Personen dürfen motorisierte Fahrzeuge wie Rollstühle weiterhin auf dem Trottoir nutzen.
Neue Regeln beim Rechtsabbiegen
Gute Nachrichten für alle Velofahrer:innen: Das Rechtsabbiegen bei Rot wird erlaubt – zumindest dann, wenn das neue Zusatzschild “Rechtsabbiegen bei Rot gestattet” montiert ist. Achtung: kein Vortritt, also immer mit Rücksicht und Vorsicht.
Was bedeutet das konkret für dich?
Wenn du ein langsames E-Bike (25 km/h) fährst:
- Du kannst weiterhin fast alle Radwege und -streifen nutzen.
- Auf kombinierten Fuss- und Radwegen gilt Rücksichtspflicht.
Wenn du ein schnelles E-Bike (45 km/h) fährst:
- Ab Juli 2025 ist nicht mehr automatisch jeder Radweg für dich zugänglich.
- Achte auf die neue Signalisation – es kann sein, dass du auf die Hauptfahrbahn ausweichen musst.
Fazit: Weniger Wildwest, mehr Klarheit
Die neuen Regeln schaffen Klarheit – aber sie verlangen auch Aufmerksamkeit von E-Bike-Fahrer:innen. Besonders für Besitzer:innen von schnellen E-Bikes heisst das: Augen auf bei der Signalisation, sonst drohen Bussen oder gefährliche Situationen.
👉 Übrigens: Wenn du dir nicht sicher bist, welches E-Bike zu deinen Pendelstrecken passt oder ob du mit deinem Velo in Zukunft noch überall fahren darfst – wir beraten dich gerne direkt vor Ort in Etziken.
Weitere Quellen: