Aktuelles

News Ab 1. Juli 2025 gelten neue Regeln für E-Bikes
26. Juni 2025

Ab 1. Juli 2025 gelten neue Regeln für E-Bikes

Ab dem 1. Juli 2025 ändert sich einiges auf Schweizer Strassen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat neue Vorschriften für den sogenannten Radverkehr verabschiedet – und davon sind auch E-Bike-Fahrer:innen direkt betroffen. Ob du gemütlich mit dem City-E-Bike zur Arbeit pendelst oder sportlich mit dem S-Pedelec unterwegs bist: Hier erfährst du, wo du künftig fahren darfst – und wo nicht mehr.

Was heisst eigentlich “Fahrrad” im Gesetz?

Auf den neuen Signalisationen bedeutet «Fahrrad» nicht einfach nur Velo. Gemeint sind:

  • Langsame E-Bikes (bis 25 km/h, mit oder ohne Tretunterstützung)
  • Leicht-Motorfahrräder
  • E-Cargobikes bis 250 kg Gesamtgewicht

Diese Fahrzeuge dürfen künftig auf allen Flächen mit dem Symbol “Fahrrad” fahren – also auf Radstreifen, Radwegen oder kombinierten Fuss- und Radwegen. Auch spezielle E-Bike-Zonen sind möglich.


Und was ist mit schnellen E-Bikes?

Für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h, auch S-Pedelecs genannt) gelten ab dem 1. Juli 2025 präzisere Regeln. Diese Fahrzeuge zählen zur Kategorie Motorfahrräder – und das beeinflusst, wo du fahren darfst (oder musst):

  • Auf Velostreifen oder Radwegen mit dem Zusatzsignal “Motorfahrräder obligatorisch”: Du musst den Radweg benutzen.
  • 🤝 Mit dem Zusatzsignal “Motorfahrräder freiwillig”: Du darfst, musst aber nicht.
  • 🚫 Mit dem Zusatzsignal “Motorfahrräder verboten”: Du darfst dort nicht fahren – auch nicht mit dem S-Pedelec.

👉 Kurz gesagt: Mit dem S-Pedelec kann es enger werden auf den Velostreifen. Wer 45 km/h fährt, muss künftig genau hinschauen, welche Signalisation gilt – sonst wird’s schnell illegal (oder gefährlich).


Was gilt auf dem Trottoir?

  • Für alle E-Bikes gilt: Trottoirs sind tabu, ausser das Signal erlaubt ausdrücklich das Fahren im Schritttempo.
  • Gehbehinderte Personen dürfen motorisierte Fahrzeuge wie Rollstühle weiterhin auf dem Trottoir nutzen.


Neue Regeln beim Rechtsabbiegen

Gute Nachrichten für alle Velofahrer:innen: Das Rechtsabbiegen bei Rot wird erlaubt – zumindest dann, wenn das neue Zusatzschild “Rechtsabbiegen bei Rot gestattet” montiert ist. Achtung: kein Vortritt, also immer mit Rücksicht und Vorsicht.


Was bedeutet das konkret für dich?

Wenn du ein langsames E-Bike (25 km/h) fährst:

  • Du kannst weiterhin fast alle Radwege und -streifen nutzen.
  • Auf kombinierten Fuss- und Radwegen gilt Rücksichtspflicht.

Wenn du ein schnelles E-Bike (45 km/h) fährst:

  • Ab Juli 2025 ist nicht mehr automatisch jeder Radweg für dich zugänglich.
  • Achte auf die neue Signalisation – es kann sein, dass du auf die Hauptfahrbahn ausweichen musst.


Fazit: Weniger Wildwest, mehr Klarheit

Die neuen Regeln schaffen Klarheit – aber sie verlangen auch Aufmerksamkeit von E-Bike-Fahrer:innen. Besonders für Besitzer:innen von schnellen E-Bikes heisst das: Augen auf bei der Signalisation, sonst drohen Bussen oder gefährliche Situationen.

👉 Übrigens: Wenn du dir nicht sicher bist, welches E-Bike zu deinen Pendelstrecken passt oder ob du mit deinem Velo in Zukunft noch überall fahren darfst – wir beraten dich gerne direkt vor Ort in Etziken.

Weitere Quellen:


Entdecke unser E-Bike Sortiment